Rechtsanwalt · Heidelberg
Seit 2025 führe ich in Heidelberg eine Einzelkanzlei mit Schwerpunkten im öffentlichen Recht (insbesondere allgemeines Verwaltungsrecht, Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht u.V.a.m.) sowie im Zivilrecht.
Deutsch (Muttersprache) · Englisch (verhandlungssicher) · Französisch (Grundkenntnisse)
Meine Arbeit bewegt sich an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht. Beide Bereiche greifen in der Praxis häufig ineinander — etwa wenn ein Bauvorhaben zugleich nachbarrechtliche und genehmigungsrechtliche Fragen aufwirft.
Baugenehmigungsverfahren, Nachbarwidersprüche, Bebauungsplanverfahren und Normenkontrollanträge. Vertretung sowohl von Bauherren als auch von betroffenen Nachbarn.
Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide, Akteneinsicht, Informationsfreiheitsansprüche sowie Fragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts.
Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, außergerichtliche Streitbeilegung und Prozessvertretung vor den ordentlichen Gerichten.
Straf-, Familien- und Arbeitsrecht. Für diese Gebiete vermittle ich Ihnen gerne einen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen.
Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, hier der übliche Verlauf eines Mandats von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.
Bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung läuft in der Regel eine Frist von einem Monat. Melden Sie sich möglichst früh — eine abgelaufene Frist lässt sich nur in Ausnahmefällen heilen.
Anwaltliche Vergütung ist kein Verhandlungspoker. Sie richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung — in beiden Fällen erfahren Sie den Rahmen, bevor Sie sich binden.
Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Wird daraus ein Mandat, rechne ich die Erstberatungsgebühr an.
Im gerichtlichen Verfahren gelten die Gebühren des RVG. Sie bemessen sich nach dem Streitwert und sind damit im Voraus berechenbar. Eine Schätzung erhalten Sie mit der Erstberatung.
Für beratende Tätigkeit und Vertragsgestaltung biete ich alternativ ein Stundenhonorar an. Abgerechnet wird nach Zeitabschnitten, die Zeiterfassung ist einsehbar.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, hole ich die Deckungszusage vor Aufnahme der Tätigkeit ein. Die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehme ich.
Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie mich darauf an — die Antragstellung übernehme ich.
Öffentlich: Straßenbahnen der Linien 5, 21, 22 und 23 bis Seegarten, von dort etwa acht Gehminuten. Von der Haltestelle Kaiserstraße mit der Buslinie 29 rund 3 Minuten.
Mit dem Auto: Bei der Gaisbergstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, deren vergleichsweise geringen Parkplätze nur mit Anwohnerparkausweis genutzt werden dürfen. Je nach Belegung stehen hauseigene Garagen zur Verfügung - sprechen Sie mich gerne darauf an. Ansonsten liegen die Parkhäuser P3 (Hilton) und P5 (Europäischer Hof) jeweils etwa sieben Gehminuten entfernt.
Im Falle der Anreise dem Rad kann dieses bequem über den Fahrstuhl auf der Plattform vor dem eigentlichen Gebäude abgestellt werden
Barrierefreiheit: Die Kanzlei ist über Fahrstühle stufenlos zugänglich. Ein barrierefreies WC ist vorhanden.