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Martin Sittinger

Rechtsanwalt · Heidelberg

Ihr kompetenter Partner in Angelegenheiten des zivilen und des öffentlichen Rechts
Gaisbergstraße 29 · 69115 Heidelberg +49 6221 392 878-0 office@anwaltskanzlei-sittinger.de

Zur Person

Seit 2025 führe ich in Heidelberg eine Einzelkanzlei mit Schwerpunkten im öffentlichen Recht (insbesondere allgemeines Verwaltungsrecht, Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht u.V.a.m.) sowie im Zivilrecht.

Beruflicher Werdegang

seit 2025
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, Heidelberg
2020–2025
Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei, in Heidelberg mit schwerpunktmäßiger Tätigkeit im Verwaltungs-, Verfassungs- und Zivilrecht
2022–2024
Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe

Ausbildung

2024
Zweite juristische Staatsprüfung
2020
Erste juristische Prüfung, Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung
2015–2020
Studium der Rechtswissenschaften, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Schwerpunkte

öffentl. Recht
Allgemeines Verwaltungsrecht, Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsprozessrecht
Zivilrecht
Vertrags- und Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, privates Baurecht, Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

Kammer
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Verband
Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht

Sprachen

Deutsch (Muttersprache) · Englisch (verhandlungssicher) · Französisch (Grundkenntnisse)

Tätigkeitsfelder

Meine Arbeit bewegt sich an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht. Beide Bereiche greifen in der Praxis häufig ineinander — etwa wenn ein Bauvorhaben zugleich nachbarrechtliche und genehmigungsrechtliche Fragen aufwirft.

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Baugenehmigungsverfahren, Nachbarwidersprüche, Bebauungsplan­verfahren und Normenkontrollanträge. Vertretung sowohl von Bauherren als auch von betroffenen Nachbarn.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide, Akteneinsicht, Informationsfreiheits­ansprüche sowie Fragen des Verwaltungs­vollstreckungsrechts.

Zivil- und Vertragsrecht

Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, außergerichtliche Streitbeilegung und Prozessvertretung vor den ordentlichen Gerichten.

Nicht bearbeitet werden

Straf-, Familien- und Arbeitsrecht. Für diese Gebiete vermittle ich Ihnen gerne einen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen.

Verfahren & Ablauf

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, hier der übliche Verlauf eines Mandats von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.

Schritt 1
Erstkontakt. Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail oder Telefon. Ich prüfe kurz, ob ein Interessenkonflikt besteht und ob das Anliegen in meinen Bereich fällt.
Schritt 2
Erstberatung. Ein Termin von etwa einer Stunde, auf Wunsch auch per Videokonferenz. Am Ende steht eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.
Schritt 3
Mandatserteilung. Erst wenn Sie sich entschieden haben, wird eine schriftliche Vollmacht erteilt und die Vergütung verbindlich festgelegt.
Schritt 4
Bearbeitung. Sie erhalten jede ausgehende und eingehende Korrespondenz in Kopie. Über Fristen und nächste Schritte informiere ich unaufgefordert.
Schritt 5
Abschluss. Nach Erledigung erhalten Sie die Schlussrechnung und auf Wunsch die vollständige Handakte.

Fristen

Bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung läuft in der Regel eine Frist von einem Monat. Melden Sie sich möglichst früh — eine abgelaufene Frist lässt sich nur in Ausnahmefällen heilen.

Honorar

Anwaltliche Vergütung ist kein Verhandlungspoker. Sie richtet sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Vergütungs­vereinbarung — in beiden Fällen erfahren Sie den Rahmen, bevor Sie sich binden.

Erstberatung

Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Wird daraus ein Mandat, rechne ich die Erstberatungs­gebühr an.

Gesetzliche Gebühren

Im gerichtlichen Verfahren gelten die Gebühren des RVG. Sie bemessen sich nach dem Streitwert und sind damit im Voraus berechenbar. Eine Schätzung erhalten Sie mit der Erstberatung.

Stundenhonorar

Für beratende Tätigkeit und Vertragsgestaltung biete ich alternativ ein Stundenhonorar an. Abgerechnet wird nach Zeitabschnitten, die Zeiterfassung ist einsehbar.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutz­versicherung, hole ich die Deckungszusage vor Aufnahme der Tätigkeit ein. Die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehme ich.

Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie mich darauf an — die Antragstellung übernehme ich.

Kontakt & Anfahrt

Kanzlei

Anschrift
Gaisbergstraße 29
69115 Heidelberg
Telefon
+49 6221 392 878-0
E-Mail
office@anwaltskanzlei-sittinger.de
beA
Über das besondere elektronische Anwaltspostfach erreichbar

Termine nach Vereinbarung

Anfahrt

Öffentlich: Straßenbahnen der Linien 5, 21, 22 und 23 bis Seegarten, von dort etwa acht Gehminuten. Von der Haltestelle Kaiserstraße mit der Buslinie 29 rund 3 Minuten.

Mit dem Auto: Bei der Gaisbergstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, deren vergleichsweise geringen Parkplätze nur mit Anwohnerparkausweis genutzt werden dürfen. Je nach Belegung stehen hauseigene Garagen zur Verfügung - sprechen Sie mich gerne darauf an. Ansonsten liegen die Parkhäuser P3 (Hilton) und P5 (Europäischer Hof) jeweils etwa sieben Gehminuten entfernt.

Im Falle der Anreise dem Rad kann dieses bequem über den Fahrstuhl auf der Plattform vor dem eigentlichen Gebäude abgestellt werden

Barrierefreiheit: Die Kanzlei ist über Fahrstühle stufenlos zugänglich. Ein barrierefreies WC ist vorhanden.